Immobilienbewertung
als Kurzgutachten oder als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten durch den DEKRA zertifizierten Sachverständigen. Jetzt Termin vereinbaren 06182 8219 395Immobilienbewertung als Kurzgutachten oder als gerichtsfestes Verkehrswertgutachten
Ob beim Immobilienkauf oder -verkauf, bei Erbschaften und Scheidungen oder als Nachweis gegenüber Finanzamt, Behörden und Gerichten; als unabhängige und zertifizierte Sachverständige ermitteln wir gerne den Wert Ihrer Immobilie. Nach objektiven Kriterien und Grundsätzen und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften bewerten wir Ihr Haus, Ihre Wohnung oder Ihr Grundstück.
Mit Ihrem Anruf erfolgt zunächst ein gratis Beratungsgespräch.
Dann vereinbaren wir einen gemeinsamen Ortstermin. Hier begutachtet unser DEKRA zertifizierte Sachverständige die Immobilie, Fotodokumentiert und nimmt Daten auf – z.B. zur Lage, dem Bauzustand, Gebäudestandard, Ausstattung, erfolgten Modernisierungsmaßnahmen und zu evtl. Bauschäden.
Im Anschluss erfolgt die Wertermittlung und schriftliche Ausarbeitung des Gutachtens. Die fertige Immobilienbewertung wird ihnen dann wahlweise postalisch (gebunden, in Papierform) oder digital als PDF Dokument zugesendet.
Ihr Immobiliengutachten
Die Bearbeitungszeit beträgt 10 Arbeitstage nach Zugang aller notwendigen Daten. Die fertige Immobilienbewertung wird ihnen dann wahlweise postalisch (gebunden, in Papierform) oder digital als PDF Dokument zugesendet.
Das richtige Gutachten für Sie
Kurzgutachten
zum Festpreis- Mit dem Kurzgutachten erhalten Sie eine fachkundige und verlässliche Ermittlung des Marktwertes Ihrer Immobilie, nach den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV. Benötigt für folgende Verwendungszwecke:
- • Immobilien Kauf / Verkauf
- • Vermögensaufstellung, reiner Referenzwert
- • außergerichtliche Einigungen (z.B. Einigung der Geschwister bei Erbschaft)
- *Angebot gültig für Eigentumswohnungen sowie 1 und 2 Familienhäuser ohne Belastungen durch Rechte Dritter (wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht)
- Gratis Beratungsgespräch. Jetzt anrufen.
Verkehrswertgutachten
zum Festpreis ab- Mit einem Verkehrswertgutachten erhalten Sie eine Wertermittlung, wie sie für Gerichte, Behörden und Ämtern benötigt wird. Es erfüllt die gesetzlichen Vorgaben eines Verkehrswertgutachtens nach Baugesetzbuch §194 sowie der ImmoWertV. Benötigt für folgende Verwendungszwecke:
- • für das Finanzamt bei Erbangelegenheiten
- • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen
- • bei Scheidungen / gerichtlichen Auseinandersetzungen
- • bei Zwangsversteigerungen
- *Angebot gültig für Eigentumswohnungen sowie 1 und 2 Familienhäuser ohne Belastungen durch Rechte Dritter (wie z.B. Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht)
- Gratis Beratungsgespräch. Jetzt anrufen.
Bewertungen großer Mehrfamilienhäuser, Gewerbe-Objekte sowie von Immobilien mit Belastungen durch Rechte Dritter (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht und Erbbaurecht) nehmen mehr Zeit in Anspruch. Gerne unterbreiten wir ihnen hierfür ein individuelles Angebot.
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Emge Bausachverständiger & Immobilienbewertung
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